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   BSG, 07.02.2011 - B 13 R 249/10 B   

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BSG, 07.02.2011 - B 13 R 249/10 B (https://dejure.org/2011,39421)
BSG, Entscheidung vom 07.02.2011 - B 13 R 249/10 B (https://dejure.org/2011,39421)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - B 13 R 249/10 B (https://dejure.org/2011,39421)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 142/07
  • BSG, 07.02.2011 - B 13 R 249/10 B
 
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  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BSG, 07.02.2011 - B 13 R 249/10 B
    Eine vorherige Hinweispflicht des Gerichts besteht nur, wenn Anforderungen an den Sachvortrag gestellt werden, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris RdNr 26).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 07.02.2011 - B 13 R 249/10 B
    Zudem müssen die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dargetan und darüber hinaus muss dargestellt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4; Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, Kapitel IX RdNr 202 ff).
  • BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BSG, 07.02.2011 - B 13 R 249/10 B
    Letzteres trifft jedoch nicht zu, denn Art. 103 Abs. 1 GG begründet keine umfassende Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts (BVerfGK 12, 346, 353) und gebietet insbesondere nicht, dass das Gericht bereits vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Beweiswürdigung hinweist.
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